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News
18.11.2018, 12:44 Uhr
Straßenausbaubeiträge in Cremlingen abschaffen Die CDU/F.D.P. Gruppe im Rat der Gemeinde Cremlingen hat bereits Ende 2017 einen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gestellt und drängt nun auf eine Entscheidung in der Finanz- und Wirtschaftsausschusssitzung am 22. November 2018 und in der Ratssitzung am 18. Dezember 2018.
Cremlingen ist gut aufgestellt. Durch gute kommunalpolitische Entscheidungen zur Infrastruktur wurde die Einwohnerzahl und die Lebensqualität kontinuierlich gesteigert und die Finanzsituation der Gemeinde durch Steuern und Abgaben beständig verbessert. In den 44 Jahren, die die Einheitsgemeinde besteht, hat sich vieles verändert. Die Verschuldung, die 1974 dazu führte, dass neben den damals hohen Steuerhebesätzen zusätzlich die Straßenausbaubeitragssatzung eingeführt wurde, ist durch eine vorausschauende Politik in den letzten Jahrzehnten weitestgehend abgebaut. Die gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Beiträge ist mittlerweile entfallen. Die Straßenausbaubeiträge, die heute aufgerufen werden, sind deutlich gestiegen, da sich die Baukosten erheblich verteuert haben. Das führt zu einer veränderten und extremen Belastungen der betroffenen Grundstückseigentümer in allen Altersgruppen.
„Es ist unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr vertretbar junge Familien, die bauen oder Häuser im Altbestand saniert haben, durch erhebliche Kosten des Straßenausbaus zu belasten und sie dadurch evtl. an den Rand des Existenzminimums zu bringen. Gleiches gilt für ältere Menschen, die ihr Haus ein Leben lang finanziert haben. Sie nutzen es in der Regel als zusätzliche Altersversorgung und sind dann ggf. gezwungen Kredite zu beantragen, die sie altersbedingt nur schwer erhalten. Somit bleibt oft nur der Weg einen Kredit bei der Gemeinde aufzunehmen“, so Uwe Lagosky der CDU/F.D.P. Gruppenvorsitzende im Rat der Gemeinde Cremlingen. Die Höhe des jeweiligen Straßenausbaubeitrages richtet sich nach der Größe und Art des Grundstücks, der Geschosszahl des Wohnhauses und nach dem Straßentyp. Die Grundstückseigentümer zahlen in der Gemeinde Cremlingen 25-75 Prozent der tatsächlichen Baukosten im Falle von Erschließungsmaßnahmen, der grundhaften Erneuerung oder Kanalbauarbeiten. Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |